Der Kärntner Monitoringausschuss

Logo des Kärntner Monitoringausschusses

 

Warum gibt es einen Monitoringausschuss in Kärnten?

Österreich hat sich dazu entschlossen, die UN-Behindertenrechtskonvention zu unterschreiben, welche am 26.10.2008 in Kraft getreten ist.

Eine Konvention ist eine besondere Vereinbarung oder ein besonderer Vertrag. Diesen Vertrag haben viele Länder unterschrieben und müssen ihn erfüllen. In der UN-Behindertenrechtskonvention geht es besonders darum, dass Rechte von Menschen mit Behinderung eingehalten werden und sie nicht benachteiligt oder ausgeschlossen werden.

Im November 2013 hat das Land Kärnten beschlossen, einen Plan zu machen, wie man im Bundesland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen kann. Dieser Plan heißt Kärntner Landes-Etappen-Plan, in kurz LEP.

Um dies gut begleiten, kontrollieren und vorantreiben zu können, wurde ein Landes-Monitoringausschuss eingerichtet. Am 23.06.2020 hat der Kärntner Monitoringausschuss seine Arbeit aufgenommen.

Das folgende Gebärdensprachvideo fasst die wesentlichen Punkte des Monitoringausschusses in Gebärdensprache zusammen:

(Hinweis: „Im Gebärdenspachvideo genannt werden die mit Stand vom 23.06.2020 ursprünglich bestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Monitoringausschusses. Spätere Änderungen bei den Mitgliedern und Ersatzmitglieder konnten im Gebärdensprachvideo nicht berücksichtigt werden.“)

Welche Aufgaben hat der Kärntner Monitoringausschuss?

Das Wort „monitoring“ kommt aus der englischen Sprache. Es bedeutet, dass ein Vorgang beobachtet, überwacht und kontrolliert wird.

Der Kärntner Monitoringausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Teilt seine Meinung schriftlich der Landesregierung mit und gibt Verbesserungsvorschläge
  • Sieht Gesetzesentwürfe an, die für Menschen mit Behinderung wichtig sind
  • Beratet die Landesregierung zu Themen von Menschen mit Behinderung
  • Schreibt Berichte über seine Arbeit an die Landesregierung
  • Arbeitet mit den Monitoringausschüssen der anderen Bundesländer und dem Bundes-Monitoringausschuss zusammen

Die Geschäftsstelle Monitoringausschuss gehört zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung. Wenn es um das Fachliche geht, ist der Monitoringausschuss weisungsfrei. Das bedeutet, er kann seine eigene Meinung vertreten.

Wer ist im Monitoringausschuss?

Der Monitoringausschuss besteht aus fünf Selbstvertretern, einer Person aus dem wissenschaftlichen Bereich und einer Expertin aus dem Bereich Menschenrechte. Mit weiteren sieben Ersatzmitgliedern ist der Monitoringausschuss vollständig.

Herr Ernst Kocnik ist der Vorsitzende des Monitoringausschusses und Frau Michelle Struckl die Stellvertretung.

Mitglieder im Monitoringausschuss und Ersatzmitglieder sind:

  • Frau Michelle Struckl und Ersatzmitglied Frau Brigtte Slamanig
  • Herr Ernst Kocnik und Ersatzmitglied Frau Lisa Leimisch
  • Frau Katja Schöffmann und Ersatzmitglied Herr Alfred Zedrosser
  • Frau El Kashef und Ersatzmitglied Frau Monika Honis
  • Frau Gerlinde Wrießnegger und Ersatzmitglied Herr Wolf-Dieter Vogelleitner
  • Frau Marion Sigot und Ersatzmitglied Frau Rahel More
  • Frau Susanne Dungs und Ersatzmitglied Herrn Georg Haab

Wann kann ich mich an den Monitoringausschuss wenden?

Für die Arbeit des Monitoringausschusses sind Meinungen aus der Bevölkerung sehr wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die in diesem Bereich zu tun haben, haben Erfahrungen gesammelt. Sie haben häufig Ideen oder Verbesserungsvorschläge.

Derzeit kann man sich telefonisch oder per Mail an den Monitoringausschuss wenden. Neben Einzelpersonen können sich auch Vereine und Interessensvertreter an den Kärntner Monitoringausschuss wenden.

Ich möchte mehr Informationen haben?

Die Internetseite des Kärntner Monitoringausschusses befindet sich hier: http://www.monitoring-ktn.at/

Wie kann ich die Geschäftsstelle des Monitoringausschusses erreichen?

AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
ANWALTSCHAFT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Büro des Monitoringausschusses des Landes Kärnten
Anna Jenko BA – Geschäftsstellenmitarbeiterin
Mail schreiben: anna.jenko@ktn.gv.at
Anrufen: 05/0 536 – 57 165 oder +43 664/80 536 57165
Hingehen: Adlergasse 20, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

 

Seitenmenu