Die „Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung“ ist eine unabhängige und weisungsfreie Service- und Beratungseinrichtung, welche im Sinne einer Ombudsstelle tätig ist.
Alle Beratungs- und Serviceangebote der Anwaltschaft sind kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Wir leisten Hilfestellung und Unterstützung bei verschiedenen Problemen.
Unsere Aufgaben sind zum Beispiel:
- Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung
- Hilfestellung bei Problemen
- Bearbeitung von Beschwerden
- Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen, Behörden, Institutionen usw.
- Prüfung und Weiterleitung von fachlichen Empfehlungen für Verbesserungsvorschläge
- Prüfung und Weiterleitung von fachlichen Empfehlungen zur Vermeidung von Missständen
- Empfehlungen und Anregungen, die die Rechte der Menschen mit Behinderung betreffen
- die Beurteilung, ob ein bestimmter Arbeitsplatz für einen Landes- oder Gemeindemitarbeiter geeignet ist, also z.B. ob er ausreichend barrierefrei gestaltet ist
- Öffentlichkeitsarbeit
- Sensibilisierungsarbeit
Mitarbeit in Fachgremien - Netzwerkarbeit
- Berichterstattung
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung ist auch die Geschäftsstelle des Kärntner Monitoringausschusses zur Überwachung und Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention. Nähere Informationen zum Kärntner Monitoringausschuss finden Sie hier.
Wie bieten auch zahlreiche Serviceangebote für unsere Klienten an, z.B.
- Beratung über Unterstützungsangebote und Fördermöglichkeiten
- Unterstützung bei Förderanträgen
- Unterstützung im Verwaltungsverfahren, z.B. während des Parteiengehörs oder bei der Entscheidung, ob ein Rechtsmittel aussichtsreich ist
- Vermittlungsgespräche
- Vorträge zu verschiedenen Themen
- Sprechtage in allen Bezirken
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in die Anwaltschaft oder zu einem Sprechtag kommen kann, ist auch ein Hausbesuch möglich.
Eine Vertretung vor Gericht können wir dagegen leider nicht anbieten.
Wir wollen Sie ungestört und ausführlich beraten. Deshalb bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung unter unserer kostenlosen Servicenummer 0800 205 230.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten bieten wir eine Peer-Beratung in „Leichter Sprache“ an.
Wenn erforderlich, können Sie zum Beratungsgespräch einen geprüften Gebärdensprachdolmetscher mitbringen. Die Anwaltschaft übernimmt die Kosten für das Beratungsgespräch.
Für schwerhörige Menschen stehen in der Anwaltschaft Höranlagen zur Verfügung.
Das folgende Video liefert einige Informationen über die Anwaltschaft in Gebärdensprache: