Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung ist verpflichtet, regelmäßig über ihre Arbeit und die dabei gemachten Erfahrungen zu berichten. Die Berichte erfolgen dabei anonymisiert, also ohne Nennung der Namen unserer Klienten. Die Berichte werden sowohl in der Kärntner Landesregierung als auch im Kärntner Landtag besprochen.
In unseren Berichten zeigen wir auf der einen Seite auf, welche Fortschritte es in den letzten Jahren für Menschen mit Behinderung in Kärnten gegeben hat. Wir berichten aber auch darüber, wo wir noch einen Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf sehen.
Tätigkeitsbericht der AMB 2017 bis 2019
Tätigkeitsbericht der AMB 2014 bis 2016